Steuerrecht beim Tagesgeld

Leider unterliegen auch die Zinsertäge beim Tagesgeld in Deutschland der Kapitalertragssteuer in Höhe von 30%. Selbstverständlich ist es aber -wie auch bei anderen Geldanlageformen- möglich, dem Institut einen Freistellungsauftrag zu erteilen.

Wird allerdings kein Freistellungsauftrag für das Tagesgeldkonto gestellt, behält das Kreditinstitut die 30% Zinsabschlagsteuer plus 5,5% Solidaritätszuschlag ein und führt diese an das Finanzamt ab.

Jetzt Abgeltungssteuer sparen!